Gutachten & Testpsychologie
Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) · Gerichtlich bestellter Sachverständiger seit 1987.
Qualifikation
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als gerichtlich bestellter Sachverständiger habe ich die zertifizierte Anerkennung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) durch den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.
Ich begutachte Fragen zur psychischen und geistigen Leistungsfähigkeit einschließlich der Umstellungsfähigkeit auf neue Arbeitsfelder. Dazu gehören auch die Diagnostik und die Verlaufsprognose. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begutachtung für Familiengerichte.
Allerdings habe ich in den vergangenen Jahren aufgrund meines Engagements für die PROKON-Genossenschaft und die Bürgerenergiebewegung meine Gutachtertätigkeit weitgehend reduziert.
Erfahrungen
- Seit 1986 erstelle ich Gutachten für die Sozialgerichte und das Landessozialgericht NRW. Der Schwerpunkt liegt in den Rentenverfahren. Aber auch zu Streitigkeiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, der Versorgungsämter und der Pflegeversicherung habe ich Gutachten erstellt.
- Von 1977 bis 2006 habe ich als klinischer Psychologe in der psychiatrischen Abteilung des Ev. Krankenhauses Dortmund-Lütgendortmund gearbeitet und auch vielfältige Erfahrungen als Sachverständiger in der Zusammenarbeit mit psychiatrischen und anderen ärztlichen Gutachtern gesammelt.
- Seit 1992 bin ich in eigener Praxis psychotherapeutisch tätig mit Approbation und kassenärztlicher Zulassung als psychologischer Psychotherapeut.
- Als langjähriges ehrenamtliches Vorstandsmitglied bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bin ich mit den Problemen der Kausalitätsprüfung von psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen vertraut.
- 3 Jahre war ich Mitarbeiter der Arbeitsstelle für forensische Psychologie von Prof. Burkhard Schade an der Universität Dortmund und wurde in der Begutachtung von Familienrechtsfragen ausgebildet.
- Im Bereich des Sorgerechts/Umgangsrechts werde ich ebenfalls als gerichtlicher Sachverständiger benannt.
HTWK Leipzig · 3. Tage der Rechtspsychologie · II. Spanisch-deutscher Kongress für Rechtspsychologie · 11.–13.6.2004 · Wolfgang Siegel: Rechtspsychologie im Sozialgerichtsverfahren.
Langjährige klinische Erfahrung in der Psychiatrie und Psychotherapie hat bei der Begutachtung einen großen Stellenwert.
Ich erstatte Gutachten zu folgenden Themen
- Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Schwerbehinderung
- Pflegeversicherung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Testpsychologie
Qualifizierte psychologische Untersuchungen stützen sich auf:
- langjährige klinische und gutachterliche Erfahrungen und
- eine umfangreiche objektivierbare Testbatterie zur Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik. Mit Hilfe der ergänzenden neuropsychologischen Diagnostik wird festgestellt, ob und wieweit neurologische Befunde sich tatsächlich auch in der Leistungsfähigkeit niederschlagen.
Dadurch können die tatsächlich vorhandenen geistigen Fähigkeiten, die psychische Belastbarkeit sowie Aggravation und Simulation wesentlich besser eingeschätzt werden, als nur durch den subjektiven Eindruck vom klinischen Bild.
Sozialgerichtliche Gutachten
Vorwiegend von den Sozialgerichten und vom Landessozialgericht NRW, aber auch bei Zivilstreitigkeiten, werde ich als Sachverständiger beauftragt in Verfahren mit
- Rentenversicherungsträgern
- gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
- Versorgungsämtern (Schwerbehinderung)
- privaten Versicherungen
- Pflegeversicherungen
Auch umfangreiche Gutachten erstelle ich in der Regel im Zeitraum von zwei Monaten, da ich mit Diplompsychologinnen zusammenarbeite, die ich sorgfältig in die verschiedenen gutachterlichen Tätigkeiten eingearbeitet habe.
Rentengutachten durch Diplom-Psychologen
Der Psychologe als eigenständiger Sachverständiger
Ich wurde, auch vom Landessozialgericht NRW, u. a. bei unzureichenden oder widersprüchlichen psychiatrischen Vorgutachten als alleiniger Sachverständiger oder in Zusammenarbeit mit orthopädischen oder internistischen Gutachtern als alleiniger Zusatzgutachter für die Psyche beauftragt, soweit die psychischen Erkrankungen dem neurotischen Formenkreis zuzuordnen sind. Eine zusätzliche psychiatrische Begutachtung, wie es früher oft üblich war, ist in diesen Fällen meist nicht mehr erforderlich, so dass Doppelbegutachtungen der psychischen Verfassung und Leistungsfähigkeit vermieden werden können.
Das Fachgebiet des Psychotherapeuten schließt alle Neurosen, psychogene Reaktionen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen einschließlich der somatoformen Schmerzstörung sowie Suchterkrankungen ein.
Familienrechtsgutachten
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Sachverständigentätigkeit sind familienrechtliche Gutachten bei Konflikten um das Sorge- und Umgangsrecht.
Die fachliche Ausbildung in diesem Bereich erhielt ich während einer 3-jährigen Zusammenarbeit mit Prof. Burkhard Schade als Mitarbeiter der Arbeitsstelle für forensische Psychologie an der Universität Dortmund.
Die Fragestellung, ob psychisch belastete oder erkrankte Eltern/Pflegeltern in der Lage sind, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen, kann ich aufgrund meiner psychotherapeutischen Erfahrungen und der 30-jährigen Arbeit in der Psychiatrie mit Erwachsenen besonders qualifiziert beurteilen.
Bei der Begutachtung von Kindern mit besonderen Auffälligkeiten und Traumatisierungen arbeite ich mit der Sonderschulrektorin, Frau Dorothea Gerwers, zusammen. Sie verfügt über langjährige umfangreiche Erfahrungen mit Kindern, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht in den Bereichen Emotionale und soziale Entwicklung (Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsschwierigkeiten), Lernen (Lernbehinderung) und Geistige Entwicklung (geistige Behinderung).
Meine Vorgehensweise
Bei Sorge- und Umgangsrechtskonflikten geht es nicht in erster Linie um einen Interessensausgleich der streitenden Parteien, sondern darum, die bestmögliche Lösung für die Kinder herauszufinden. Um möglichst eine einvernehmliche und tragfähige Regelung gemeinsam mit den Konfliktparteien zu finden, bemühe ich mich auch darum, achtsam mit den Gefühlen und Ängsten der betroffenen Erwachsenen umzugehen.
Privatgutachten
Ich erstatte auch Gutachten im Auftrag von Privatpersonen. Dabei behalte ich mir vor, Gutachtenaufträge abzulehnen, aus sachlichen oder auch aus zeitlichen Gründen. Gegenwärtig finde ich allerdings kaum Zeit für sehr aufwendige große Gutachten.
Privatgutachten bearbeite ich mit derselben Sorgfalt wie gerichtliche Gutachten, so dass dem Auftraggeber auch die Gutachtenkosten entstehen, wenn das Gutachten nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis führt.
Auch wenn es selbstverständlich ist, weise ich darauf hin, dass ich jede Form von Gefälligkeitsgutachten ablehne.
Kosten
Je nach Schwierigkeitsgrad: 80,– bis 120,– Euro / Stunde